In drei Schritten zum Antrag
Sie möchten als selbstständig erwerbend in der Schweiz anerkannt werden? Dann müssen Sie bei einer AHV-Ausgleichkasse einen Antrag stellen. Hier erfahren Sie alles über den Ablauf des Verfahrens.
Wann muss ich mich anmelden?
Am besten, Sie stellen den Antrag, sobald Sie Ihre Tätigkeit aufgenommen oder der Kundschaft die ersten Rechnungen gestellt haben. Die Ausgleichskasse benötigt unter Umständen Unterlagen, zum Beispiel Belege, Zahlungseingänge, Verträge und Rechnungen. Damit beurteilt sie, ob eine Selbständigkeit vorliegt.
Empfehlung: Stellen Sie den Antrag unbedingt in den ersten Monaten der Selbstständigkeit. Erst nach der Anerkennung als selbstständig erwerbende Person profitieren Sie vom Schutz der Sozialversicherungen.
Das Verfahren zur Anerkennung der Selbstständigkeit umfasst drei Schritte.
Merkmale prüfen
Verschiedene Merkmale weisen auf eine selbstständige Erwerbstätigkeit in der Schweiz hin. Zum Beispiel:
Die Person tätigt erhebliche Investitionen, zum Beispiel für den Kauf von Geräten oder Umbau/Neubau.
Sie handelt unter eigenem Namen auf eigene Rechnung.
Sie hat eigene Geschäftsräume.
Eine selbstständig erwerbende Person trägt die Unkosten und das Verlustrisiko.
Sie beschäftigt Personal.
Sie bestimmt frei über die Art und Weise, wie sie ihre Arbeit macht. Das heisst, sie ist keinen Weisungen unterworfen.
Sie ist gegenüber der Person, die den Auftrag erteilt hat, gleichgestellt.
Sie arbeitet für mehrere Auftraggeber.
Die Ausgleichskassen prüfen jeden Fall einzeln. Häufig zeigt eine Tätigkeit die Merkmale beider Kategorien. Mehr Informationen zu den Merkmalen finden Sie hier.
Selbst wenn ein oder mehrere Merkmale auf Ihre Tätigkeit zutrifft, sollten Sie hier den Antrag stellen. Dann kann die Ausgleichskasse über Ihre Erwerbsart entscheiden.
Unterlagen bereitlegen
Das Formular für Ihren Antrag finden Sie auf dieser Website. Als Anhang müssen Sie unter Umständen diverse Belege einreichen. Auf ihrer Basis kann sich die Ausgleichskasse ein Bild von Ihrer Tätigkeit machen.
Aussagekräftig sind folgende Unterlagen:
Offerten und Rechnungen an Kundinnen und Kunden
Nachweis des investierten Eigenkapitals
Unterzeichnete Verträge mit Kundinnen und Kunden
Werbeunterlagen oder Webauftritt
Mietverträge
Leasing- oder Kaufverträge für Investitionen
Nachweis Zahlungseingänge der Kundinnen und Kunden
Wenn Sie Mitarbeitende beschäftigen, sollten Sie zusätzlich folgende Unterlagen bereithalten:
Unfallversicherung – Policennummer und Name der Versicherung
Berufliche Vorsorge (Pensionskasse) – Name der Versicherung und Kopie des Vertrags
Antrag ausfüllen
Sobald Sie alle Unterlagen bereitgelegt haben,
können Sie den Antrag ausfüllen.
Die Website leitet den Antrag weiter an Ihre Ausgleichskasse.
Wie weiter?
Jede Tätigkeit ist individuell, deshalb ist jeder Fall einzeln zu beurteilen.
Die Ausgleichskassen nehmen eine sorgfältige Prüfung vor, welche einige Zeit in Anspruch nehmen wird.