Wie weiter nach der Antragstellung?
Sie haben Ihren Antrag bei der Ausgleichskasse eingereicht. Wie geht es nun weiter?
Ich habe den Antrag gestellt. Und nun?
Jede Tätigkeit ist individuell. Deshalb ist jeder Fall mit seinen Umständen einzeln zu beurteilen. Ihre Ausgleichskasse prüft alles sehr sorgfältig; dies kann einige Zeit dauern. Bei Fragen wird sich die Kasse bei Ihnen melden.
Die Kasse teilt den Entscheid mit
Sobald die Ausgleichskasse die Prüfung beendet hat, bekommen Sie den Entscheid – in der Regel schriftlich und per Post.
Wenn die Kasse den Antrag auf Selbständigkeit ablehnt, erhalten Sie eine ausführliche Stellungnahme zum Entscheid. Für die beurteilte Tätigkeit gelten Sie dann als unselbstständig erwerbend; Ihr Arbeitgeber muss für Sie die AHV-Beiträge abrechnen.