Leichte Sprache

Viele Menschen können Texte in Leichter Sprache besser verstehen.

Sie können diese Themen in Leichter Sprache lesen:

Was ist Selbständigkeit?

Menschen mit einer bezahlten Arbeit nennt man auch:
Erwerbs-Tätige, Erwerbende.

Man unterscheidet zwischen unselbstständig und selbstständig Erwerbenden:

  •  Unselbstständig Erwerbende arbeiten in einem Unternehmen oder in einer Organisation.
    Sie haben einen Arbeits-Vertrag und bekommen Lohn.

  •  Selbstständig Erwerbende sind nicht angestellt.
    Sie arbeiten in eigenem Namen und machen für ihre Arbeit eine Rechnung.
    Sie tragen das finanzielle Risiko selbst.

Diese Unterscheidung ist wichtig für die Sozial-Versicherungen:

die AHV, die IV und die EO.

Möchten Sie selbstständig erwerbend sein?
Dann müssen Sie einen Antrag bei einer AHV-Ausgleichs-Kasse ausfüllen.
Die Ausgleichs-Kassen entscheiden, wer als selbstständig gilt.

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für Selbstständige?

Sind Sie in der Schweiz selbstständig tätig?
Und erreichen Sie mehr als 2'300 Franken Rein-Einkommen pro Jahr?
Dann müssen Sie einen Antrag auf Selbstständigkeit ausfüllen.
Dies machen Sie bei der für Sie zuständigen AHV-Ausgleichs-Kasse.

Hinweis: Ab dem Referenzalter ist der Freibetrag 16'800 Franken pro Jahr.
Das heisst: Sollten Sie ab 65 Jahren pro Jahr mehr als 16'800 Franken Rein-Einkommen erreichen, müssen Sie sich bei einer Ausgleichs-Kasse anmelden.

Wie bin ich versichert?

Die Sozial-Versicherungen bieten Sicherheit bei gewissen Risiken:
Sie übernehmen gewisse Kosten bei Invalidität durch Unfall oder Krankheit.
Sie zahlen Familienzulagen, Ihre Altersrente oder den Erwerbsersatz bei Mutterschafts-Urlaub, Vaterschafts-Urlaub oder Dienstpflicht.

Damit die Sozial-Versicherungen Geld haben, zahlen alle Erwerbs-Tätigen Beiträge ein.

Die geleisteten Beiträge stehen auf der Lohnabrechnung von Angestellten.
Von jedem Lohn geht ein Beitrag weg an die Sozial-Versicherungen.
Dafür bekommt man im Alter eine Rente (1. Säule, AHV).
Oder einen Lohn, wenn man wegen einem Unfall nicht arbeiten kann.
Angestellte sind gut versichert.

Wer selbstständig arbeitet, bekommt eine Rechnung für die AHV-Beiträge. Selbstständig Erwerbende sind anders versichert:
nicht gegen Arbeitslosigkeit und nicht gegen Unfall.
Sie haben keine berufliche Vorsorge (2. Säule, Pensionskasse).
Wir empfehlen:

  • Schliessen Sie eine Unfall-Versicherung ab.

  • Auch eine Kranken-Taggeld-Versicherung kann sinnvoll sein:
    Sind Sie länger krank und können nicht arbeiten,
    dann zahlt die Versicherung ein Taggeld.

  • Zahlen Sie für die Altersvorsorge in die 3. Säule ein:
    Sie werden im Alter dankbar sein.

Wie viel kosten die Sozial-Versicherungen?

Die Beiträge für die Sozial-Versicherungen sind abhängig vom Einkommen. Hier können Sie die Höhe Ihrer Beiträge errechnen: Online-Rechner.
Die Beitragspflicht beginnt für Erwerbs-Tätige frühestens mit 18 Jahren
(1. Januar nach dem 17. Geburtstag).
Die Beitragspflicht endet, wenn Sie die Erwerbs-Tätigkeit aufgeben.

Achtung: Eine Beitragslücke verkleinert Ihre Rente.
Sorgen Sie dafür, dass Sie jedes Jahr den Mindestbeitrag erreichen.
Dazu brauchen Sie ein Einkommen von mindestens 9'600 Franken im Jahr
(egal ob aus selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit).
Ist ihr Einkommen weniger als 9'600 Franken im Jahr?
Kontaktieren Sie Ihre Ausgleichs-Kasse. Sie können den fehlenden AHV-Beitrag nachzahlen.

Wann muss ich mich anmelden?

Stellen Sie den Antrag, sobald Ihre selbstständige Arbeit beginnt.
Oder sobald Sie die ersten Rechnungen an Ihre Kundschaft senden.
Am besten stellen Sie den Antrag in den ersten Monaten der Selbstständigkeit. Denn: Sie erhalten erst dann den Schutz der Sozial-Versicherungen,
wenn Sie als selbstständig erwerbende Person anerkannt sind.

Das Verfahren zur Anerkennung der Selbstständigkeit umfasst 3 Schritte:

Schritt 1: Folgende Punkte prüfen

Folgende Punkte weisen auf eine selbstständige Erwerbs-Tätigkeit hin. Zum Beispiel:

  • Eine selbstständig erwerbende Person handelt unter eigenem Namen
    und auf eigene Rechnung.

  • Sie trägt die Kosten und das Risiko.

  • Sie hat keinen Chef oder keine Chefin: Sie bestimmt selbst, wie sie ihre Arbeit macht.

  • Sie arbeitet für mehrere Auftraggeber.

  • Sie ist den Auftraggebern gleichgestellt.

  • Sie hat eigene Geschäftsräume.

  • Sie beschäftigt Personal.

  • Sie investiert Geld: zum Beispiel in Geräte, Material oder einen Umbau/Neubau.

Trifft mindestens ein Punkt auf Ihre Arbeit zu?
Dann sollten Sie den Antrag ausfüllen.

Schritt 2: Unterlagen bereitlegen

Zum Antrag müssen Sie diverse Dokumente einreichen.
Damit macht sich die Ausgleichs-Kasse ein Bild von Ihrer Tätigkeit.
Folgende Unterlagen sind hilfreich:

  • Offerten und Rechnungen an Kundschaft

  • Nachweis von Zahlungen von Kundschaft

  • Verträge mit Kundschaft

  • Werbe-Broschüre, Flyer oder Link zur Website

  • Mietverträge

  • Kaufverträge für Investitionen

  • Nachweis zum investierten Eigenkapital

Beschäftigen Sie Mitarbeitende? Dann halten Sie auch diese Unterlagen bereit:

  • Unfall-Versicherung: Name der Versicherung, Policennummer (=Vertragsnummer von der Versicherung)

  • Berufliche Vorsorge: Name der Pensionskasse, Vertrag

Schritt 3: Antrag ausfüllen

Haben Sie die Unterlagen bereit? Dann füllen Sie den Antrag online aus.
Das Formular für den Antrag finden Sie auf dieser Website.

Hier ist der Link:
Link zum Online-Formular

Mit dem Online-Formular geht der Antrag an Ihre Ausgleichs-Kasse.

Ich habe den Antrag ausgefüllt. Und nun?

Die Ausgleichs-Kasse prüft jeden Fall einzeln und sehr genau. Dies kann einige Zeit dauern.

Ist Ihr Antrag fertig geprüft, bekommen Sie den Entscheid schriftlich per Post.

Vielleicht lehnt die Kasse Ihren Antrag auf Selbstständigkeit ab.
Dann erhalten Sie eine ausführliche Antwort zum Entscheid.
Sie gelten dann für die beurteilte Arbeit als unselbstständig erwerbend,
und Ihr Arbeitgeber muss für Sie die AHV-Beiträge abrechnen.

Füllen Sie jetzt den Antrag aus

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