Selbstständig? Drei Schritte zur Sozialversicherung
Auf dieser Webseite finden Sie alle relevanten Informationen zu den Sozialversicherungen für Selbstständige und werden Schritt für Schritt durch den Antragsprozess geführt.
Was bedeutet Selbständigkeit in der Schweiz?
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO) unterscheiden zwischen unselbstständig und selbstständig Erwerbenden. Die Ausgleichskassen der AHV entscheiden, wer als selbstständig eingestuft wird.
Als selbstständig erwerbend gilt, wer für seine Tätigkeit nicht angestellt ist und das wirtschaftliche Risiko allein trägt.
Was Sie wissen sollten
Erklärungsvideo
Prozess zur Antragstellung
Um als selbstständig erwerbend anerkannt zu werden, muss ein Antrag bei einer AHV-Ausgleichskasse gestellt werden. Sie werden Schritt für Schritt durch den Antragsprozess geführt.
Merkmale prüfen
Folgende Merkmale deuten unter anderem auf eine selbstständige Erwerbstätigkeit hin:
Die Person tätigt erhebliche Investitionen, zum Beispiel für den Kauf von Geräten oder Umbau/Neubau.
Sie handelt unter eigenem Namen auf eigene Rechnung.
Eine selbstständig erwerbende Person trägt die Unkosten und das Verlustrisiko.
Unterlagen bereitlegen
Im Anhang des Antrags müssen Sie unter Umständen diverse Belege einreichen. Auf ihrer Basis kann sich die Ausgleichskasse ein Bild von Ihrer Tätigkeit machen.
Aussagekräftig sind folgende Unterlagen:
Offerten und Rechnungen an Kundinnen und Kunden
Nachweis des investierten Eigenkapitals
Unterzeichnete Verträge mit Kundinnen und Kunden
Werbeunterlagen oder Webauftritt
Antrag ausfüllen
Über folgendes Formular können Sie Ihren Antrag auf Selbstständigkeit stellen.
Wie weiter?
Sie haben Ihren Antrag bei der Ausgleichskasse eingereicht.
Jede Tätigkeit ist individuell. Deshalb ist jeder Fall mit seinen Umständen einzeln zu beurteilen. Ihre Ausgleichskasse prüft alles sehr sorgfältig; dies kann einige Zeit dauern.
Prüfung abwarten
Schriftlicher Bescheid erhalten